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Gartenverkauf



Bei einer geplanten Übergabe Ihrer Kleingartenparzelle an einen Folgepächter ist der Gartenvorstand vorher rechtzeitig zu informieren. Ein Übernahmevertrag ist entsprechend Ihres Pachtvertrages nur rechtswirksam, wenn der Folgepächter von uns als Mitglied des Kleingärtnervereins Kleiner Dörnbach e.V. aufgenommen wird. Außerdem müssen wir mit dem Folgepächter einen neuen Pachtvertrag und mit dem weichenden Partner einen Aufhebungsvertrag schließen. Sollten Sie beabsichtigen von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, informieren Sie sich bitte vorher bei uns über die möglichen Rechtsfolgen. Wir sind auf Wunsch auch bereit, Ihnen bei Abschluss eines Übernahmevertrages Hilfe und Unterstützung zu gewähren.

siehe auch Hinweise der Arbeitsgruppe Recht des Landesverbandes Thüringen